Für Implantate gibt es keine Altersgrenze
Eine Implantat-Behandlung ist fast in jedem Alter möglich. Allerdings gibt es eine Reihe von Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit die Behandlung erfolgreich verläuft, zu diesen zählen:
Die wichtigsten allgemein medizinischen Gegenanzeigen sind:
Die örtlich bedingten Gegenanzeigen verbieten eine Implantatbehandlung meistens nicht, sie erfordern jedoch vorbereitende Maßnahmen. Eine sorgfältige Untersuchung und Aufklärung vor der Behandlung ist Voraussetzung.
Die wichtigsten örtlichen Gegenanzeigen sind:
- ausreichendes Knochenangebot für die Implantatverankerung
- genügend Platz zur Bezahnung im Gegenkiefer für den prothetischen Aufbau (Krone)
- sorgfältige Mundhygiene
- abgeschlossenes Kieferwachstum
Die wichtigsten allgemein medizinischen Gegenanzeigen sind:
- herabgesetzte Immunabwehr, bedingt durch Krankheit (Krebs, HIV) oder durch Medikamente (zum Beispiel Kortisonpräparate)
- nicht eingestellter Diabetes mellitus
- schwere Herz-, Leber-, Nieren- oder Blutkrankheit
- generalisierte Erkrankungen des Bindegewebes oder der Knochen (rheumatische Erkrankungen)
- erhöhte Blutungsneigung
- schwere psychische Erkrankungen; Drogenabhängigkeit
- Nikotinabusus
Die örtlich bedingten Gegenanzeigen verbieten eine Implantatbehandlung meistens nicht, sie erfordern jedoch vorbereitende Maßnahmen. Eine sorgfältige Untersuchung und Aufklärung vor der Behandlung ist Voraussetzung.
Die wichtigsten örtlichen Gegenanzeigen sind:
- unzureichendes Knochenangebot
- schlechte Knochenqualität
- Gefährdung von wichtigen Strukturen: Nervenästen oder Wurzeln von Nachbarzähnen
- vernachlässigte Mundhygiene
- orale Erkrankungen (Kieferknochen, Mundschleimhaut, Zahnhalteapparat)
- ungeklärte Schmerzzustände im Kieferbereich
- ungünstige Bissverhältnisse (zum Beispiel zu wenig Platz für Kronen)
- Zähneknirschen, da in diesem Fall eine Überlastung möglich ist
- nicht abgeschlossenes Kieferwachstum
- nicht zu befriedigende ästhetische Ansprüche des Patienten





