Tagespflege: Entlastung für die ganze Familie

Die Tagespflege, Nachtpflege und Kurzzeitpflege schließen die Lücke zwischen der Rund-um-die-Uhr-Pflege zu Hause und der Versorgung im Heim. Für Pflegende und Pflegebedürftige sind diese Angebote gleichermaßen sinnvoll: Dem Angehörigen bieten sie Entlastung, er kann die gewonnenen Freiräume für Familie oder Beruf nutzen. Der pflegebedürftige alte Mensch profitiert von der qualifizierten Pflege und dem abwechslungsreichen Umfeld.

Der Umzug ins Heim lässt sich hinauszögern

Die Tagespflege ist auch für Alleinstehende geeignet. Sie erhalten tagsüber die erforderliche Pflege und verbringen den Abend und das Wochenende wieder in der gewohnten häuslichen Umgebung. Ein Umzug ins Heim lässt sich so hinauszögern oder gar vermeiden.

Die Tagespflege wendet sich gleichermaßen an körperlich und psychisch eingeschränkte Menschen. Daneben gibt es Einrichtungen, die sich auf die Betreuung psychisch eingeschränkter Menschen, zum Beispiel mit Demenz, spezialisiert haben.

Der Besucher kann einzelne Tage wählen

Zu den Leistungen einer Tagespflege gehört der Fahrdienst, der die Besucher morgens von zu Hause abholt und abends wieder zurückbringt. Nicht zum Angebot gehören ärztliche Behandlung und Therapien wie Krankengymnastik und Ergotherapie. Diese Leistungen erbringen bei Bedarf niedergelassene Ärzte und Therapeuten in der Einrichtung.

Die Betreuung in der Tagespflege ist an einzelnen oder an allen Wochentagen möglich. Aber nicht für jeden ist die Tagespflege geeignet. Bei schlechtem Gesundheitszustand kann der Transport sogar zur Belastung werden.

Tagespflege ohne Einbußen bei der ambulanten Pflege

Versicherte können seit 2008 die Tagespflege nutzen, ohne Einbußen bei der ambulanten Pflege hinnehmen zu müssen. Wenn sie von beiden Pflegemöglichkeiten Gebrauch machen, erhöht sich die gesamte Leistung um 50 Prozent. Ein Beispiel: Ein Versicherter mit Pflegestufe II erhält ambulante Pflegeleistungen in Höhe von 980 Euro oder bekommt einen Aufenthalt in der Tagespflege für 980 Euro erstattet. Wenn er beide Ansprüche kombiniert, erhält er insgesamt 1.470 Euro. Diese Summe kann er auf die beiden Bereiche ambulante Pflege und Tagespflege so verteilen, wie es am günstigsten für ihn ist.
Autoren und Quellen Aktualisiert: 07.05.2010
  • Autor/in: Ralf Eberhard, Diplom-Sozialpädagoge und Marion Ruhnau-Wüllenweber, Sozialpädagogin und Leiterin der Koordinierungsstelle "Rund ums Alter" am EGZB
  • Quellen: Koordinierungsstelle "Rund ums Alter" am EGZB
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