Pflegeversicherung zahlt auch fürs Heim

Wenn die Pflege zu Hause nicht im nötigen Umfang sichergestellt ist, besteht Anspruch auf Kostenübernahme für die Pflege z. B. in einem Heim. Diese kann voll- oder teilstationär stattfinden. Bei der vollstationären Pflege handelt es sich um Einrichtungen wie Altenheime, Pflegeheime und Pflegewohnheime. Teilstationäre Einrichtungen sind Einrichtungen, in denen keine Versorgung rund-um-die-Uhr angeboten wird, sondern entweder nur Tagespflege oder nur Nachtpflege. Die teilstationäre Pflege umfasst auch die Beförderung von der Wohnung zur Einrichtung und zurück.

Die Pflegekasse übernimmt die monatlichen Kosten bis zu folgenden Höchstbeträgen:

Kostenerstattung: Vollstationäre Pflege

Pflegestufe Höhe der monatl. Geldleistungen
Stufe I bis zu 1.023 Euro
Stufe II bis zu 1.279 Euro
Stufe III bis zu 1.510 Euro
Stufe IIIa bis zu 1.825 Euro
Die Leistungssätze der Pflegekasse reichen in aller Regel nicht aus, um die Kosten für ein Pflegeheim abzudecken. Grundsätzlich übernimmt die Pflegekasse nur die Pflegekosten. Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung - das waren durchschnittlich 570 Euro im Jahr 2001 - müssen die Bewohner selbst tragen. Die meisten Heime stellen darüber hinaus noch ihre Investitionskosten in Rechnung. Der durchschnittliche Pflegesatz - ohne Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten - betrug 2001 1980 Euro in der Pflegestufe III. Die Pflegekasse erstattet davon 1470 Euro. Die Differenz von 548 Euro muss der Pflegebedürftige selbst tragen. Hinzu kommen noch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung (Hotelkosten) und Investitionen, die nicht selten mehrere hundert Euro betragen.

Kostenerstattung: Teilstationäre Pflege

Pflegestufe Höhe der monatl. Geldleistungen
Stufe I bis zu 440 Euro
Stufe II bis zu 1.040 Euro
Stufe III/IIIa bis zu 1.510 Euro
Wenn der jeweilige Höchstbetrag nicht voll benötigt wird, kann wie bei den Kombinationsleistungen, der restliche Anteil als Pflegegeld oder Sachleistung beansprucht werden.

Kost und Logis muss der Versicherte selbst zahlen

Ganz wichtig: Der Versicherungsschutz erstreckt sich nur auf den Bedarf an Pflege. Die allgemeine Betreuung und die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen des Heims trägt die Pflegekasse nicht. Private Versicherungen und Lebensversicherungsunternehmen bieten deshalb private Pflegezusatzversicherungen an. Besonders für jüngere Versicherte empfiehlt es sich - wegen der günstigeren Versicherungsprämie und steuerlichen Anreizen -, zu prüfen, ob eine solche Zusatzversicherung in ihrem Fall interessant ist.
Autoren und Quellen Aktualisiert: 07.05.2010
  • Autor/in: Dr. med. Anja Vogt, Ärztin, Charité - Universitätsmedizin Berlin
  • Quellen: Sozialgesetzbuch (SGB) XI: Soziale Pflegeversicherung, Verlag C. H. Beck, München
  • H. W. Vogel, H. Weber: Praxis-Ratgeber Pflegeversicherung, Walhalla u. Praetoria Verlag 1996
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