- Überlegen Sie, ob der tägliche Hilfebedarf tatsächlich den Anforderungen für die Einstufung in eine der drei Pflegestufen entspricht.
- Fordern Sie bei der Pflegekasse eine Durchschrift des Gutachtens des Medizinischen Dienstes (MDK) an, um genau zu erfahren, warum der Antrag abgelehnt wurde.
- Findet sich eine Rechtsmittelbelehrung (Hinweis auf Widerspruchsmöglichkeit und Fristen) im Ablehnungsbescheid, müssen Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen werden. Fehlt die Rechtsmittelbelehrung, bleibt ein Jahr Zeit, einen Widerspruch einzureichen. Es ist jedoch sinnvoll, so bald wie möglich dem Bescheid der Pflegekasse zu widersprechen.
- Wichtig ist, den Widerspruch so ausführlich wie möglich anhand der Feststellungen des Gutachtens zu begründen.
- Sinnvoll ist auch eine Rücksprache mit dem Hausarzt oder anderen behandelnden Ärzten (zum Beispiel dem Neurologen bei einer Demenzerkrankung). Bitten Sie darum, dass die Ärzte Ihnen medizinische Unterlagen zur Verfügung stellen, die das Krankheitsgeschehen und den Pflegebedarf belegen können.
Bereiten Sie sich auf den erneuten Besuch des MDK gewissenhaft vor. Notieren Sie alle Hilfeleistungen – inklusive der benötigten Zeit – ausführlich in einem
Pflegetagebuch.