Berechnung der Pflegestufe: So ermittelt der MDK den Zeitaufwand
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) stellt im Auftrag der Pflegeversicherung fest, in welche Pflegestufe der Pflegebedürftige gehört. Der MDK nutzt dazu die Begutachtungsrichtlinien der Spitzenverbände. Für die Einstufung in eine der Pflegestufen ist die Pflegezeit, die der Angehörige oder eine andere Pflegeperson benötigt, sehr wichtig. Auch aus diesem Grund lohnt es sich, ein Pflegetagebuch zu führen.
Die Begutachtungsrichtlinien geben dem MDK Anhalts(zeit)werte für die einzelnen Aktivitäten des täglichen Lebens. Es handelt sich nicht um starre Minutenwerte, sondern um Bandbreiten. Für das Waschen des gesamten Körpers (Ganzkörperwäsche) gilt z.B. der Zeitwert 20 - 25 Minuten. In dieser vorgegebenen Bandbreite kann der MDK nach seinem Ermessen den Minutenwert für das Waschen festlegen. Voraussetzung ist allerdings, dass:
"Verlassen und wieder Aufsuchen der Wohnung" berücksichtigt der MDK nur, wenn mindestens einmal in der Woche, voraussichtlich länger als 6 Monate, Therapeuten- oder Arztbesuche anfallen. Wege zur Arbeitsstätte oder zu einer Tagespflegeeinrichtung werden nicht berücksichtigt.
Die Begutachtungsrichtlinien geben dem MDK Anhalts(zeit)werte für die einzelnen Aktivitäten des täglichen Lebens. Es handelt sich nicht um starre Minutenwerte, sondern um Bandbreiten. Für das Waschen des gesamten Körpers (Ganzkörperwäsche) gilt z.B. der Zeitwert 20 - 25 Minuten. In dieser vorgegebenen Bandbreite kann der MDK nach seinem Ermessen den Minutenwert für das Waschen festlegen. Voraussetzung ist allerdings, dass:
- es sich um eine vollständige Übernahme einer pflegerischen Tätigkeit wie Waschen oder Anziehen handelt
- es keine Faktoren gibt, die die Pflege erschweren oder erleichtern
- Bei einer nur teilweisen Übernahme beziehungsweise bei die Pflege erleichternde Faktoren muss der Pflegebedarf unterhalb des Anhaltswerts liegen - dies ist z.B. der Fall, wenn die Pflegekraft beim Waschen nur den Rücken übernehmen muss.
- Bei der vollständigen Übernahme kann der Pflegebedarf oberhalb des Anhaltswertes liegen, wenn dies durch erschwerende Faktoren wie starke Unruhe begründet ist.
"Verlassen und wieder Aufsuchen der Wohnung" berücksichtigt der MDK nur, wenn mindestens einmal in der Woche, voraussichtlich länger als 6 Monate, Therapeuten- oder Arztbesuche anfallen. Wege zur Arbeitsstätte oder zu einer Tagespflegeeinrichtung werden nicht berücksichtigt.
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