MDK prüft Pflegeantrag durch einen Hausbesuch
Bevor die Pflegekasse einen Pflegeantrag genehmigt oder abgelehnt, findet ein Hausbesuch des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) statt. Der MDK ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Krankenkassen und Pflegeversicherungen. Rund 2.100 Ärzte und 1.100 Pflegefachkräfte arbeiten bundesweit für den MDK.
MDK meldet seinen Besuch an
Der MDK meldet sich immer schriftlich oder telefonisch an. Bei seinem Besuch ermittelt der MDK, welche Aktivitäten des täglichen Lebens die pflegebedürftige Person noch selbst erledigen kann, und in welchen Bereichen Hilfebedarf besteht. Bei diesem Hausbesuch stellt der MDK zudem fest, ob bestimmte Maßnahmen - wie Rehabilitation oder technische Hilfen - notwendig und geeignet sind. In einem Gutachten teilt der MDK der Pflegekasse den Hilfebedarf mit und empfiehlt eine Pflegestufe. Wenn Sie Geldleistungen beantragt haben, muss der MDK auch einschätzen, ob die Angehörigen die Betreuung tatsächlich sicherstellen können.
Pflegeleistungen gibt es meistens nur mit Gutachter-Besuch
Schon nach wenigen Wochen sollten sie einen Bescheid vom MDK erhalten. Laut Pflege- Weiterentwicklungsgesetz von 2008 dürfen nicht mehr als fünf Wochen zwischen Ihrem Antrag und dem Bescheid liegen. Im Bescheid steht, ob und nach welcher Pflegestufe Ihnen Leistungen aus der Pflegeversicherung zustehen. Sollte der tatsächliche Hilfebedarf mehr Kosten verursachen, als mit dem Betrag der jeweiligen Pflegestufe zur Verfügung steht, müssen Sie die Differenz aus der eigenen Tasche zahlen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie umfangreiche Pflegeleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst vereinbaren, die Pflegekasse aber (regelmäßig) nur die Pflege-Grundversorgung übernimmt. Sollte Ihr Einkommen oder Ihre Rente nicht ausreichen, können Sie eine finanzielle Unterstützung beim Amt für Soziales und Wohnen beziehungsweise beim Amt für Grundsicherung beantragen.
Mehrere Hausbesuche möglich
Wenn Sie Geldleistungen in Anspruch nehmen, kann später ein weiterer Hausbesuch folgen, bei dem der MDK prüft, ob Sie die Mittel sachgerecht verwenden und ob diese genügen, um eine ausreichende Pflege sicher zu stellen.




