Pflegeantrag zum Herunterladen

Wer Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen möchte, wirft zuerst am besten einen Blick auf den Pflegeantrag, auch Antrag zur Pflegeversicherung genannt. Als Faustregel gilt: Sie können Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten, wenn ein erheblicher oder höherer Hilfebedarf bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens besteht. Der Hilfebedarf muss auf Dauer, mindestens aber für sechs Monate bestehen.

Hier können Sie sich den Antrag zur Pflegeversicherung im PDF-Format herunterladen.
Sie können das Antragsformular auch bei der Pflegekasse abholen oder telefonisch bestellen. Auskünfte zum Pflegeantrag können Sie ebenfalls bei Ihrer Pflegekasse erhalten. Diese ist immer angesiedelt bei der Krankenkasse, bei der Sie versichert sind. Wenn Sie den Antrag ausgefüllt haben, schicken Sie ihn an die Pflegekasse. Eine zusätzliche ärztliche Bescheinigung ist nicht notwendig. Wenn Sie beim Ausfüllen des Antrages Hilfe benötigen, können Sie sich an eine Beratungsstelle wenden.

Anspruch auf Beratung

Zurzeit werden außerdem lokale Pflegestützpunkte eingerichtet, die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen als zentrale Anlaufstelle dienen sollen. Nach dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (Juli 2008) sollen diese Stützpunkte konkrete Fragen beantworten etwa zum Pflegegeld, Betreuungsmöglichkeiten oder Kostenübernahme bei Hilfsmitteln und Umbaumaßnahmen. In den Pflegestützpunkten arbeiten außerdem Pflegeberater, die zugleich Fallmanager sind und einen individuellen Versorgungsplan mit dem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen entwickeln. Alle Versicherten mit einer Pflegestufe haben Anspruch auf eine Pflegeberatung und auch Menschen mit Demenz, einer Behinderung oder psychischen Erkrankung, die zusätzliche Betreuungsleistungen erhalten.

Wenn der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, sind die möglichen Leistungsansprüche erst einmal gesichert. Geht der Antrag später als einen Monat nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit bei der Pflegekasse ein, werden die Leistungen vom Beginn des Monats an gewährt, in dem Sie den Antrag gestellt haben.
Autoren und Quellen Aktualisiert: 07.05.2010
  • Autor/in: Dr. med. Anja Vogt, Ärztin, Charité - Universitätsmedizin Berlin
  • Quellen: Sozialgesetzbuch (SGB) XI: Soziale Pflegeversicherung, Verlag C. H. Beck, München
  • H. W. Vogel, H. Weber: Praxis-Ratgeber Pflegeversicherung, Walhalla u. Praetoria Verlag 1996
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