Pflegeversicherung – Wegweiser durch den Paragrafen-Dschungel

Die einen benötigen vorübergehend Pflege oder Hilfe während einer akuten Erkrankung, andere sind nur auf Hilfe im Haushalt angewiesen. Krankheit und Gebrechlichkeit können aber auch zur völligen Hilflosigkeit und Abhängigkeit führen. In diesem Fall handelt es sich um Pflegebedürftigkeit. Menschen, die durch Krankheit oder Behinderung in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind, sollen durch die Pflegeversicherung geschützt werden.

Antworten auf Fragen zur Pflegeversicherung

Doch ist die Pflegeversicherung mit ihren vielen Regeln für Betroffene und Angehörige oft nur schwer zu durchschauen. Wer hat Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung? Was bedeuten die unterschiedlichen Pflegestufen? Warum besucht der Gutachter vom Medizinischen Dienst (MDK) die Antragsteller vor der Bewilligung? Welche Leistungen umfasst die Pflegeversicherung? Was bietet das Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz? Alle diese Fragen beantwortet vitanet.de auf den folgenden Seiten.
Autoren und Quellen Aktualisiert: 07.05.2010
  • Autor/in: Dr. med. Anja Vogt, Ärztin, Charité - Universitätsmedizin Berlin
  • Quellen: Sozialgesetzbuch (SGB) XI: Soziale Pflegeversicherung, Verlag C. H. Beck, München
  • H. W. Vogel, H. Weber: Praxis-Ratgeber Pflegeversicherung, Walhalla u. Praetoria Verlag 1996
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