Wie der Pflegedienst seine Leistung berechnet

Die Abrechnung von Pflegeleistungen erfolgt nach einem Verfahren, das die Spitzenverbände der Pflegekassen auf der Länderebene mit den Pflegediensten vereinbart haben. Abgerechnet werden nicht mehr Einzelleistungen oder der Zeitaufwand nach Stunden, sondern zusammengehörige Pflegehandlungen, die zu einem Leistungskomplex gebündelt sind.

So beinhaltet z. B. der Leistungskomplex „Erweiterte kleine Morgentoilette“ die Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes, das An- und Auskleiden, Hilfe beim Waschen, Mund und Zahnpflege, sowie das Kämmen. Insgesamt gibt es eine Vielzahl solcher Leistungsmodule, die Pflegebedürftige sich individuell zusammenstellen können. Die gewählten Leistungskomplexe werden dann mit der Pflegekasse abgerechnet.
Autoren und Quellen Aktualisiert: 07.05.2010
  • Autor/in: Ralf Eberhard, Diplom-Sozialpäpagoge und Dr. med. Anja Vogt, Ärztin, Charité - Universitätsmedizin Berlin
  • Quellen: Kuratorium Deutsche Altershilfe: Hilfe und Pflege im Alter zu Hause, 1997
  •  Newsletter
  •  Weitere Dienste