Organspende – wer trägt die Kosten?
Eine Organspende ist eine Gemeinschaftsleistung. Im Transplantationsgesetz ist geregelt, dass die Spitzenverbände der Krankenkassen mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) ein Budget aushandeln, das die gesamte Tätigkeit der DSO als Koordinierungsstelle für die Organspende sicherstellt.
Aus diesem Budget erhält das Krankenhaus, in dem die Organspende stattfindet, den finanziellen Ausgleich für Personal- und Sachleistungen. Außerdem erstattet die DSO die Transportkosten für Chirurgenteams und Spenderorgane. Die Krankenkassen der Organempfänger tragen die Kosten der Organübertragung.
Aus diesem Budget erhält das Krankenhaus, in dem die Organspende stattfindet, den finanziellen Ausgleich für Personal- und Sachleistungen. Außerdem erstattet die DSO die Transportkosten für Chirurgenteams und Spenderorgane. Die Krankenkassen der Organempfänger tragen die Kosten der Organübertragung.
Info
Laut Krankenkassenangaben kostet zum Beispiel eine Nierentransplantation im Durchschnitt zwischen 50.000 und 65.000 €. Die anschließende Nachsorge liegt bei circa 6.000 bis 12.500 € pro Jahr.





