Gutartige Prostatavergrößerung: Früherkennung und Vorsorge
Viele Männer werden etwa ab dem fünfzigsten Lebensjahr von Störungen des Harnabflusses beeinträchtigt. Nachlassender Harnstrahl, Nachtröpfeln und nächtliches Wasserlassen sind typisch für eine meist gutartige Vergrößerung der Prostata (Prostataadenom). Männer ab 45 Jahren sollten deshalb einmal im Jahr einen Termin für eine Früherkennungsuntersuchung mit Ihrem Arzt vereinbaren. Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten dafür.
Die Untersuchung besteht in der Regel aus einer Tastuntersuchung durch den Enddarm (rektale Untersuchung). Aufgrund der Oberfläche und Beschaffenheit der Drüse kann der Arzt einschätzen, ob es sich außerdem um Prostatakrebs handeln könnte. Vermutet er dies, wird eine Gewebeprobe (Biopsie) zur Sicherung der Diagnose entnommen.
Teil der Früherkennungsuntersuchung ist meist auch die Bestimmung des Prostata spezifischen Antigens in einer Blutprobe. Wichtig ist dabei, dass die Blutuntersuchung vor der Tastuntersuchung erfolgt, da durch die Manipulation die Möglichkeit besteht, dass der Wert verfälscht wird.
Hat sich im Rahmen der Früherkennungsuntersuchung der Verdacht auf Prostatakrebs ergeben, muss der Befund mit weiteren Methoden abgeklärt werden.
Teil der Früherkennungsuntersuchung ist meist auch die Bestimmung des Prostata spezifischen Antigens in einer Blutprobe. Wichtig ist dabei, dass die Blutuntersuchung vor der Tastuntersuchung erfolgt, da durch die Manipulation die Möglichkeit besteht, dass der Wert verfälscht wird.
Hat sich im Rahmen der Früherkennungsuntersuchung der Verdacht auf Prostatakrebs ergeben, muss der Befund mit weiteren Methoden abgeklärt werden.
Früherkennung und Vorsorge
Früherkennungsuntersuchungen werden oft auch als Vorsorgeuntersuchungen bezeichnet. Streng genommen ist das falsch. Es gibt vorbeugende („vorsorgende“) medizinische Maßnahmen, die Krankheiten vermeiden sollen. Ein Beispiel ist die professionelle Zahnreinigung, die Karies vorbeugen soll. Bei einer Früherkennungsuntersuchung macht sich der behandelnde Arzt dagegen auf die Suche, ob bestimmte Krankheiten bereits im Anfangsstadium vorliegen. Beispiele sind die Darmkrebs-Früherkennung oder der allgemeine Gesundheits-Check-up, auf den Krankenversicherte ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre Anspruch haben.





