Autofahren: Wann ein Verzicht sinnvoll ist

Autofahren ist heute selbstverständlich - auch für Herzpatienten. Die meisten von ihnen können sich tatsächlich bedenkenlos hinters Steuer setzen, sofern sie keine fühlbare Leistungseinschränkung, Schwindel oder gar plötzliche Bewusstlosigkeit erleben.
Auf das Autofahren verzichten sollten Herzpatienten allerdings, wenn:
- Angina-pectoris-Anfälle schon in Ruhe auftreten
- Kurzatmigkeit in Ruhe oder beim Autofahren auftritt
- Herzrhythmusstörungen mit Symptomen wie Schwindel, Bewusstseinsstörungen oder Neigung zu Kollaps vorkommen
- erst eine Woche nach der Implantation eines Herzschrittmachers oder erst vier Wochen nach einem Herzinfarkt vergangen sind
- häufig Bewusstlosigkeit vorkommt und deren Ursache nicht geklärt ist.
Vorsicht vor Blutdruck-Medikamenten und Schlafmitteln Auch Medikamente beeinflussen manchmal die Verkehrstauglichkeit. Gerade blutdrucksenkende Tabletten verursachen in den ersten Wochen der Behandlung Müdigkeit, Abgeschlagenheit und Schwindel. Eine Behandlung mit gerinnungshemmenden Medikamenten setzt die Verkehrstauglichkeit nicht herab, doch durch die veränderte Gerinnungsfähigkeit des Blutes besteht bei einem Unfall eine erhöhte Blutungsgefahr. Daher ist es wichtig, stets einen Ausweis über diese Behandlung mit sich zu führen.
Manche Herzpatienten nehmen auch Beruhigungs- und Schlafmittel. Diese Medikamente sind besonders problematisch, weil oft nicht bedacht wird, dass ihre Wirkung relativ lange andauert. So kann ein Schlafmittel, das vor Mitternacht eingenommen wird, noch am Morgen darauf die Fahrtauglichkeit beeinflussen. Auch Medikamente, die gegen Reiseübelkeit oder Allergien eingesetzt werden, können müde und unkonzentriert machen.





