Organspende nach dem Tod
Nur mit rechtlicher Grundlage
Die Zustimmung zu einer Organspende nach dem Tod muss vom Spender schriftlich festgehalten worden sein. Der Organspender muss dazu zu Lebzeiten, zum Beispiel per Organspendeausweis, einer Organentnahme schriftlich zugestimmt haben. Liegt keine schriftliche Zustimmung vor, können die Angehörigen über eine Entnahme entscheiden. Entscheidungsgrundlage ist der ihnen bekannte oder der mutmaßliche Wille des Verstorbenen.
Der Hirntod
Für die Organspende nach dem Tod ist gesetzlich festgelegt, dass der Spender nach klinischen Gesichtspunkten tot sein muss. Als Tod definieren die Medizin und der Gesetzgeber den „endgültigen, nicht behebbaren Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms“. Dieser so genannte Hirntod muss vor der Organentnahme von zwei unabhängigen erfahrenen Ärzten nach den Richtlinien der Bundesärztekammer zur Hirntod-Diagnostik festgestellt worden sein. Ein alleiniger Herz-Kreislauf-Stillstand reicht nach deutschem Recht und dem derzeitigen Erkenntnisstand der Wissenschaft nicht aus, um eine Organentnahme vornehmen zu können. Somit dürfen auch keine Organe transplantiert werden, die im Ausland und nicht nach deutschem Recht entnommen wurden.
Die Organentnahme
Nach Feststellung des Hirntodes halten die Ärzte den Körper des Spenders durch eine Intensivbehandlung mit maschineller Beatmung am Leben, um eine erfolgreiche Organentnahme durchführen zu können. Nach der Entnahme können die Organe in einer speziellen kalten Lösung mehrere Stunden transplantationsfähig gehalten werden. Der Transport erfolgt dann in speziellen keimfreien Behältern.
Für jede Organtransplantation gilt: Je früher desto besser.
Je kürzer der Zeitraum zwischen der Organentnahme, dem Transport und der Einpflanzung ist, desto größer sind die Erfolgschancen.
Für jede Organtransplantation gilt: Je früher desto besser.
Je kürzer der Zeitraum zwischen der Organentnahme, dem Transport und der Einpflanzung ist, desto größer sind die Erfolgschancen.
Organe, die sich für eine Organspende nach dem Tod eignen
- Nieren
- Leber
- Bauchspeicheldrüse
- Herz/Herzklappen
- Lunge
- Dünndarm
- Augen
- Gewebe z. B. Augenhornhaut (Cornea)
- Gehörknöchelchen
- Blutgefäße (Venen/Arterien)
- Knochengewebe




