Home / Ratgeber Gesundheit / Organspende / Organspende nach dem Tod

Organspende nach dem Tod

Nur mit rechtlicher Grundlage



Die Zustimmung zu einer Organspende nach dem Tod muss vom Spender schrifltich festgehalten worden sein. Der Organspender muss dazu zu Lebzeiten, zum Beispiel per Organspendeausweis, einer Organentnahme schriftlich zugestimmt haben. Liegt keine schriftliche Zustimmung vor, können die Angehörigen über eine Entnahme entscheiden. Entscheidungsgrundlage ist der ihnen bekannte oder der mutmaßliche Wille des Verstorbenen.

Der Hirntod



Für die Organspende nach dem Tod ist gesetzlich festgelegt, dass der Spender nach klinischen Gesichtspunkten tot sein muss. Als Tod definiert die Medizin und der Gesetzgeber den „endgültigen, nicht behebbaren Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms“. Dieser so genannte Hirntod muss vor der Organentnahme von zwei unabhängigen erfahrenen Ärzten nach den Richtlinien der Bundesärztekammer zur Hirntod-Diagnostik festgestellt worden sein. Ein alleiniger Herz-Kreislauf-Stillstand reicht nach deutschem Recht und dem derzeitigen Erkenntnisstand der Wissenschaft nicht aus, um eine Organentnahme vornehmen zu können. Somit dürfen auch keine Organe transplantiert werden, die im Ausland und nicht nach deutschem Recht entnommen wurden.

Die Organentnahme



Nach Feststellung des Hirntodes halten die Ärzte den Körper des Spenders durch eine Intensivbehandlung mit maschineller Beatmung am Leben, um eine erfolgreiche Organentnahme durchführen zu können. Nach der Entnahme können die Organe in einer speziellen kalten Lösung mehrere Stunden transplantationsfähig gehalten werden. Der Transport erfolgt dann in speziellen keimfreien Behältern.

Für jede Organtransplantation gilt: Je früher desto besser.

Je kürzer der Zeitraum zwischen der Organentnahme, dem Transport und der Einpflanzung ist, desto größer sind die Erfolgschancen.


Organe, die sich für eine Organspende nach dem Tod eignen
  • Nieren
  • Leber
  • Bauchspeicheldrüse
  • Herz/Herzklappen
  • Lunge
  • Dünndarm
  • Augen
  • Gewebe z. B. Augenhornhaut (Cornea)
  • Gehörknöchelchen
  • Blutgefäße (Venen/Arterien)
  • Knochengewebe


Autoren und Quellen Weiterführende Themen

Suche nach Schlagworten:
herz-kreislauf, duenndarm, medizin recht, herz lunge, leber, blutgefaesse, blutgefäße, herz kreislauf, medizin herz, bauchspeicheldruese