Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft
Zu der Schwangerschaftsvorsorge gehört die Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung. Dabei soll die Schwangere untersucht und beraten werden, zum Beispiel über Gesundheitsrisiken oder Ernährung. Ärztinnen und Ärzte, Hebammen und Krankenkassen arbeiten hier zusammen.
Zu den Vorsorgeleistungen gehören unter anderem:
- Erkennung und Überwachung von Risikoschwangerschaften
- Ultraschalldiagnostik
- serologische Untersuchungen auf Infektionen
- Untersuchung und Beratung der Wöchnerin
- Untersuchungen in vierwöchigen, ab der 32. Woche in zweiwöchigen Abständen mit Blutdruckmessung, Gewichtsüberprüfung, Urinkontrollen, Überprüfen des Muttermundes und des Gebärmutterwachstums, sowie Kontrolle der kindlichen Herztöne (CTG). Bei einer Überschreitung des Geburtstermins erfolgen die Untersuchungen alle zwei Tage.
- Blutabnahme in regelmäßigen Abständen (Überprüfung von Infektionen, Hämoglobinwert, Blutgruppenbestimmung und Antikörpersuchtest)
- Ultraschalluntersuchungen:
1. Screening: 9. bis 12. Woche
2. Screening: 19. bis 22. Woche
3. Screening: 29. bis 32. Woche
In Deutschland hat jede werdende Mutter einen Anspruch auf ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft, bei der Entbindung und einige Wochen nach der Geburt. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden im Mutterpass eingetragen, den die Schwangere immer bei sich führen sollte. Schwangeren wird dringend empfohlen, die Vorsorgeuntersuchungen wahrzunehmen, um gesundheitliche Störungen bei sich beziehungsweise dem Kind rechtzeitig zu erkennen und entsprechend behandeln zu können. Bei Komplikationen oder Beschwerden wird die Schwangere entsprechend engmaschiger betreut.
Weitere Links:
- Schwanger-info.de
Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Ostmerheimer Straße 220
51109 Köln
Tel.: 0221 / 8992-0
Fax: 0221 / 8992-300
E-Mail: poststelle@bzga.de
Internet: www.schwanger-info.de
- Berufsverband der Frauenärzte e. V.
Postfach 20 03 63
80003 München
Tel.: 089 / 24 44 66-0
Fax: 089 / 24 44 66-100
E-Mail: bvf@bvf.de
Internet: www.bvf.de





