Vorsorgeuntersuchungen: Schutzimpfungen
Schutzimpfungen können von den Krankenkassen als so genannte Satzungsleistung übernommen werden. Das bedeutet, dass die Leistungen der Kassen bei Schutzimpfungen nicht identisch geregelt sind. Auch wenn nicht generell von einer automatischen Kostenübernahme für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen für Säuglinge, Kinder und Jugendliche ausgegangen werden kann, ist dies in der Regel der Fall. Auch eine Reihe von Impfungen im Erwachsenenalter wird von den Kassen übernommen. Nicht bezahlt werden Reiseimpfungen.
Impfungen, die jedes Kind nach den Impfempfehlungen der STIKO erhalten sollte:
Impfungen, die bei Erwachsenen aufgefrischt bzw. bei fehlender Grundimpfung nachgeholt werden sollen:
Impfungen bei erhöhter Gefährdung von Personen und bei Angehörigen bestimmter Alters- oder Risikogruppen:
Die Ständige Impfkommission empfiehlt seit März 2007 eine generelle Impfung gegen humane Papillomaviren (HPV) für Mädchen im Alter von 12 bis 17 Jahren, um die Erkrankungshäufigkeit an Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom, Cervix-Ca) zu senken. Die Impfung mit 3 Dosen sollte vor dem ersten Geschlechtsverkehr abgeschlossen sein. Die genaue Dauer der Immunität nach Verabreichung aller Impfstoffdosen ist derzeit noch nicht bekannt, daher kann die Frage nach notwendigen Auffrischimpfungen derzeit noch nicht beantwortet werden.
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Regelimpfungen für Säuglinge, Kinder und Jugendliche
Impfungen, die jedes Kind nach den Impfempfehlungen der STIKO erhalten sollte:
- Hepatitis B
- Diphtherie
- Tetanus
- Poliomyelitis (Kinderlähmung) Regelimpfung auch bei nicht grundimmunisierten Erwachsenen)
- Haemophilus influenzae Typ B (Hib.) Infektion
- Pertussis (Keuchhusten)
- Masern, Mumps, Röteln
- Varizellen
- Pneumokokken
- Meningokokken (Typ C)
Auffrischimpfungen (unterschiedlich in den Satzungen der Kassen geregelt)
Impfungen, die bei Erwachsenen aufgefrischt bzw. bei fehlender Grundimpfung nachgeholt werden sollen:
- Diphtherie (alle 10 Jahre empfohlen)
- Tetanus
Indikationsimpfungen (unterschiedlich in den Satzungen der Kassen geregelt)
Impfungen bei erhöhter Gefährdung von Personen und bei Angehörigen bestimmter Alters- oder Risikogruppen:
- Influenza (Standardimpfung für Personen ab 60 Jahre)
- Pneumokokken-Infektion (Standardimpfung für Personen ab 60 Jahre)
- Frühsommermeningo-Enzephalitis (FSME)
- Haemophilus influenza Typ B (Hib.)
- Infektion-Hepatitis A und B
- Tollwut
- Meningokokken-Infektion
- Poliomyelitis (Kinderlähmung)
- Varizellen
- Röteln
- Pertussis (Keuchhusten)
Impfung gegen Humane Papillomaviren (Typen HPV 16,18)
Die Ständige Impfkommission empfiehlt seit März 2007 eine generelle Impfung gegen humane Papillomaviren (HPV) für Mädchen im Alter von 12 bis 17 Jahren, um die Erkrankungshäufigkeit an Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom, Cervix-Ca) zu senken. Die Impfung mit 3 Dosen sollte vor dem ersten Geschlechtsverkehr abgeschlossen sein. Die genaue Dauer der Immunität nach Verabreichung aller Impfstoffdosen ist derzeit noch nicht bekannt, daher kann die Frage nach notwendigen Auffrischimpfungen derzeit noch nicht beantwortet werden.
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Weitere Links:
- Robert Koch-Institut
Nordufer 20
D-13353 Berlin
Tel.: 030 / 18754-0
Fax: 030 / 18754-2328
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