Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche

Kinder- und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren sind von der Praxisgebühr befreit. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt eine Reihe von Früherkennungs- und Vorsorgemaßnahmen bei Kindern und Jugendlichen. Die Eltern bekommen gleich nach der Geburt des Kindes im Krankenhaus oder beim Kinderarzt ein Untersuchungsheft für Kinder, in dem genau aufgelistet wird, wann welche Vorsorgeuntersuchungen anstehen.

U-Untersuchungen

Alter: von der Geburt bis zum Alter von 10 Jahren
Geschlecht: Mädchen und Jungen
Häufigkeit: die Früherkennungsmaßnahmen bei Kindern in den ersten zehn Lebensjahren umfassen insgesamt zwölf Untersuchungen (U1 bis U11). Die erste Untersuchung wird unmittelbar nach der Geburt vorgenommen. Die körperliche und die geistige Entwicklung des Kindes werden bei den Untersuchungen geprüft.

J-Untersuchungen

Alter: im Alter von 11 bis 17 Jahren
Geschlecht: Mädchen und Jungen
Häufigkeit: zwei Untersuchungen
Zwei Untersuchungen (J1 und J2) sollen körperliche und seelische Entwicklungsstörungen beziehungsweise Verhaltensstörungen erfassen.

Im Einzelnen beinhalten die Vorsorgeuntersuchungen:

U1: direkt nach der Geburt

Untersuchung unter anderem von Herz und Lunge, Sauerstoffgehalt des Blutes, Hautfarbe, Muskelspannung und Reflexen

U2: 3. - 10. Lebenstag

erste Grunduntersuchung von Kopf bis Fuß - unter anderem der Organe, Geschlechtsteile, Haut, Knochen, des Nervensystems, Hüftgelenks und, Stoffwechsels.

U3: 4. - 5. Lebenswoche


Untersuchung unter anderem von Körperfunktionen, Hörvermögen, Bewegungsverhalten, Ernährungszustand, und Gewicht. Nach dem vollendeten zweiten Monat erfolgt die erste Impfung (6-fach).

U4: 3. - 4. Lebensmonat

gründliche Untersuchung - unter anderem von Organen und Geschlechtsteilen, Hör- und Sehvermögen, Fontanelle, der allgemeinen Beweglichkeit und des Reaktionsvermögens. Zudem erfolgt die zweite Impfung (6-fach Impfung). Nach dem vollendeten vierten Monat erfolgt die dritte Impfung (6-fach Impfung).

U5: 6. - 7. Lebensmonat

Überprüfung unter anderem der Beweglichkeit und Körperbeherrschung, des Hör- und Sehvermögens, gegebenenfalls Wiederholungsimpfung

U6: mit 1 Jahr
Untersuchung unter anderem der Körperfunktionen, der Beweglichkeit und der Körperbeherrschung sowie Hinweise zur Zahnpflege, MMR - Impfung, gegebenenfalls Wiederholungsimpfung

U7: mit 2 Jahren

Die so-genannte Zweijahres-Untersuchung: unter anderem  Überprüfung der geistigen Entwicklung, MMR -und Wiederholungsimpfung

U7a: mit 3 Jahren

Zur Früherkennung von Krankheiten bei Kleinkindern ist ein zusätzlicher Vorsorge-Termin auf Kassenkosten geplant. So steht den Kindern künftig ab der Geburt jährlich mindestens ein Vorsorge-Check beim Arzt zu. Bei der U7a sollen Sehstörungen, deren Risikofaktoren sowie sonstige Auffälligkeiten im Fokus stehen.

U8: mit 4 Jahren


Kontrolle der Funktionstüchtigkeit der Organe, des Hör- und Sehvermögens, der Sprachentwicklung und Körperbeherrschung

U9: mit 5 Jahren

Umfangreiche Prüfung von Kopf bis Fuß: Organfunktionen, Seh- und Hörvermögen, grob- und feinmotorische Entwicklung, Körperhaltung, geistige, seelische und soziale Entwicklung, Sprachvermögen Prüfung des Impfpasses auf Vollständigkeit

U10: mit 7 bis 8 Jahren

Erkennen von Entwicklungs- und Verhaltensstörungen

U11: mit 9 bis 10 Jahren

Untersuchungen von Schulleistungsstörungen, Störung im Sozialverhalten, Anamalien im Mund und Kieferbereich, Förderung von gesundheitsbewusstem Verhalten, Prävention von Suchtverhalten.

J1: mit 12 bis 14 Jahren

Check der körperlichen und geistigen Gesundheit: Größe, Gewicht, Blut, Harn, Impfstatus, Zustand der Organe, des Skelettsystems, der Sinnesfunktionen Vertrauensgespräch zu Sexualität und Verhütung, Drogenmissbrauch, Rauchen

J2: mit 16 bis 17 Jahren

Erkennen von Pubertäts- und Sexualstörungen, Sozialisations- Verhaltensstörungen. Hilfe zur Diabetes Prävention, Erkennen von Schilddrüsenerkrankungen und Haltungsschäden.

Weitere Links:

  • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
    Ostmerheimer Str. 220
    51109 Köln
    Tel.: 0221 / 8992-0
    Fax: 0221 / 8992-300
    E-Mail: poststelle@bzga.de
    Internet: www.bzga.de

Autoren und Quellen Aktualisiert: 12.08.2011
  • Autor/in: vitanet.de; medizinische Qualitätssicherung: Cornelia Sauter, Ärztin.
  • Quellen: www.die-gesundheitsreform.deGemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
  • Richtlinien zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
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