Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche
Kinder- und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren sind von der Praxisgebühr befreit. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt eine Reihe von Früherkennungs- und Vorsorgemaßnahmen bei Kindern und Jugendlichen. Die Eltern bekommen gleich nach der Geburt des Kindes im Krankenhaus oder beim Kinderarzt ein Untersuchungsheft für Kinder, in dem genau aufgelistet wird, wann welche Vorsorgeuntersuchungen anstehen.
U-Untersuchungen
Alter: von der Geburt bis zum Alter von 10 Jahren
Geschlecht: Mädchen und Jungen
Häufigkeit: die Früherkennungsmaßnahmen bei Kindern in den ersten zehn Lebensjahren umfassen insgesamt zwölf Untersuchungen (U1 bis U11). Die erste Untersuchung wird unmittelbar nach der Geburt vorgenommen. Die körperliche und die geistige Entwicklung des Kindes werden bei den Untersuchungen geprüft.
Geschlecht: Mädchen und Jungen
Häufigkeit: die Früherkennungsmaßnahmen bei Kindern in den ersten zehn Lebensjahren umfassen insgesamt zwölf Untersuchungen (U1 bis U11). Die erste Untersuchung wird unmittelbar nach der Geburt vorgenommen. Die körperliche und die geistige Entwicklung des Kindes werden bei den Untersuchungen geprüft.
J-Untersuchungen
Alter: im Alter von 11 bis 17 Jahren
Geschlecht: Mädchen und Jungen
Häufigkeit: zwei Untersuchungen
Zwei Untersuchungen (J1 und J2) sollen körperliche und seelische Entwicklungsstörungen beziehungsweise Verhaltensstörungen erfassen.
Geschlecht: Mädchen und Jungen
Häufigkeit: zwei Untersuchungen
Zwei Untersuchungen (J1 und J2) sollen körperliche und seelische Entwicklungsstörungen beziehungsweise Verhaltensstörungen erfassen.
Im Einzelnen beinhalten die Vorsorgeuntersuchungen:
U1: direkt nach der Geburt
Untersuchung unter anderem von Herz und Lunge, Sauerstoffgehalt des Blutes, Hautfarbe, Muskelspannung und Reflexen
U2: 3. - 10. Lebenstag
erste Grunduntersuchung von Kopf bis Fuß - unter anderem der Organe, Geschlechtsteile, Haut, Knochen, des Nervensystems, Hüftgelenks und, Stoffwechsels.
U3: 4. - 5. Lebenswoche
Untersuchung unter anderem von Körperfunktionen, Hörvermögen, Bewegungsverhalten, Ernährungszustand, und Gewicht. Nach dem vollendeten zweiten Monat erfolgt die erste Impfung (6-fach).
U4: 3. - 4. Lebensmonat
gründliche Untersuchung - unter anderem von Organen und Geschlechtsteilen, Hör- und Sehvermögen, Fontanelle, der allgemeinen Beweglichkeit und des Reaktionsvermögens. Zudem erfolgt die zweite Impfung (6-fach Impfung). Nach dem vollendeten vierten Monat erfolgt die dritte Impfung (6-fach Impfung).
U5: 6. - 7. Lebensmonat
Überprüfung unter anderem der Beweglichkeit und Körperbeherrschung, des Hör- und Sehvermögens, gegebenenfalls Wiederholungsimpfung
U6: mit 1 Jahr
Untersuchung unter anderem der Körperfunktionen, der Beweglichkeit und der Körperbeherrschung sowie Hinweise zur Zahnpflege, MMR - Impfung, gegebenenfalls Wiederholungsimpfung
U7: mit 2 Jahren
Die so-genannte Zweijahres-Untersuchung: unter anderem Überprüfung der geistigen Entwicklung, MMR -und Wiederholungsimpfung
U7a: mit 3 Jahren
Zur Früherkennung von Krankheiten bei Kleinkindern ist ein zusätzlicher Vorsorge-Termin auf Kassenkosten geplant. So steht den Kindern künftig ab der Geburt jährlich mindestens ein Vorsorge-Check beim Arzt zu. Bei der U7a sollen Sehstörungen, deren Risikofaktoren sowie sonstige Auffälligkeiten im Fokus stehen.
U8: mit 4 Jahren
Kontrolle der Funktionstüchtigkeit der Organe, des Hör- und Sehvermögens, der Sprachentwicklung und Körperbeherrschung
U9: mit 5 Jahren
Umfangreiche Prüfung von Kopf bis Fuß: Organfunktionen, Seh- und Hörvermögen, grob- und feinmotorische Entwicklung, Körperhaltung, geistige, seelische und soziale Entwicklung, Sprachvermögen Prüfung des Impfpasses auf Vollständigkeit
U10: mit 7 bis 8 Jahren
Erkennen von Entwicklungs- und Verhaltensstörungen
U11: mit 9 bis 10 Jahren
Untersuchungen von Schulleistungsstörungen, Störung im Sozialverhalten, Anamalien im Mund und Kieferbereich, Förderung von gesundheitsbewusstem Verhalten, Prävention von Suchtverhalten.
J1: mit 12 bis 14 Jahren
Check der körperlichen und geistigen Gesundheit: Größe, Gewicht, Blut, Harn, Impfstatus, Zustand der Organe, des Skelettsystems, der Sinnesfunktionen Vertrauensgespräch zu Sexualität und Verhütung, Drogenmissbrauch, Rauchen
J2: mit 16 bis 17 Jahren
Erkennen von Pubertäts- und Sexualstörungen, Sozialisations- Verhaltensstörungen. Hilfe zur Diabetes Prävention, Erkennen von Schilddrüsenerkrankungen und Haltungsschäden.
Untersuchung unter anderem von Herz und Lunge, Sauerstoffgehalt des Blutes, Hautfarbe, Muskelspannung und Reflexen
U2: 3. - 10. Lebenstag
erste Grunduntersuchung von Kopf bis Fuß - unter anderem der Organe, Geschlechtsteile, Haut, Knochen, des Nervensystems, Hüftgelenks und, Stoffwechsels.
U3: 4. - 5. Lebenswoche
Untersuchung unter anderem von Körperfunktionen, Hörvermögen, Bewegungsverhalten, Ernährungszustand, und Gewicht. Nach dem vollendeten zweiten Monat erfolgt die erste Impfung (6-fach).
U4: 3. - 4. Lebensmonat
gründliche Untersuchung - unter anderem von Organen und Geschlechtsteilen, Hör- und Sehvermögen, Fontanelle, der allgemeinen Beweglichkeit und des Reaktionsvermögens. Zudem erfolgt die zweite Impfung (6-fach Impfung). Nach dem vollendeten vierten Monat erfolgt die dritte Impfung (6-fach Impfung).
U5: 6. - 7. Lebensmonat
Überprüfung unter anderem der Beweglichkeit und Körperbeherrschung, des Hör- und Sehvermögens, gegebenenfalls Wiederholungsimpfung
U6: mit 1 Jahr
Untersuchung unter anderem der Körperfunktionen, der Beweglichkeit und der Körperbeherrschung sowie Hinweise zur Zahnpflege, MMR - Impfung, gegebenenfalls Wiederholungsimpfung
U7: mit 2 Jahren
Die so-genannte Zweijahres-Untersuchung: unter anderem Überprüfung der geistigen Entwicklung, MMR -und Wiederholungsimpfung
U7a: mit 3 Jahren
Zur Früherkennung von Krankheiten bei Kleinkindern ist ein zusätzlicher Vorsorge-Termin auf Kassenkosten geplant. So steht den Kindern künftig ab der Geburt jährlich mindestens ein Vorsorge-Check beim Arzt zu. Bei der U7a sollen Sehstörungen, deren Risikofaktoren sowie sonstige Auffälligkeiten im Fokus stehen.
U8: mit 4 Jahren
Kontrolle der Funktionstüchtigkeit der Organe, des Hör- und Sehvermögens, der Sprachentwicklung und Körperbeherrschung
U9: mit 5 Jahren
Umfangreiche Prüfung von Kopf bis Fuß: Organfunktionen, Seh- und Hörvermögen, grob- und feinmotorische Entwicklung, Körperhaltung, geistige, seelische und soziale Entwicklung, Sprachvermögen Prüfung des Impfpasses auf Vollständigkeit
U10: mit 7 bis 8 Jahren
Erkennen von Entwicklungs- und Verhaltensstörungen
U11: mit 9 bis 10 Jahren
Untersuchungen von Schulleistungsstörungen, Störung im Sozialverhalten, Anamalien im Mund und Kieferbereich, Förderung von gesundheitsbewusstem Verhalten, Prävention von Suchtverhalten.
J1: mit 12 bis 14 Jahren
Check der körperlichen und geistigen Gesundheit: Größe, Gewicht, Blut, Harn, Impfstatus, Zustand der Organe, des Skelettsystems, der Sinnesfunktionen Vertrauensgespräch zu Sexualität und Verhütung, Drogenmissbrauch, Rauchen
J2: mit 16 bis 17 Jahren
Erkennen von Pubertäts- und Sexualstörungen, Sozialisations- Verhaltensstörungen. Hilfe zur Diabetes Prävention, Erkennen von Schilddrüsenerkrankungen und Haltungsschäden.
Weitere Links:
- Gesundheit KOMPAKT: Kindergesundheit im Überblick
Infos des Bundesministeriums für Gesundheit
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Ostmerheimer Str. 220
51109 Köln
Tel.: 0221 / 8992-0
Fax: 0221 / 8992-300
E-Mail: poststelle@bzga.de
Internet: www.bzga.de
- Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ)
Mielenforster Straße 2
51069 Köln
Tel.: 0221 / 68 90 90
Fax: 0221 / 68 32 04
E-Mail: bvkj.buero@uminfo.de
Internet: www.kinderaerzteimnetz.de




