Reiserücktrittsversicherung – sinnvoll oder nicht?
Wenn Sie die Reise wegen Krankheit oder aus anderen Gründen absagen müssen, kann eine Reiserücktrittsversicherung helfen, den finanziellen Schaden in Grenzen zu halten.
Zu den Reisevorbereitungen gehört oft die Überlegung, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Eine Reiserücktrittsversicherung greift im Allgemeinen, wenn Sie aus wichtigen, unvorhersehbaren Gründen eine gebuchte Reise nicht antreten oder fortsetzen können. Die Versicherung erstattet dann beispielsweise die Reisekosten ganz oder teilweise, eventuell anfallende Storno-Gebühren des Veranstalters oder zusätzliche Rückfahrtkosten – je nachdem, was vertraglich vorher festgelegt wurde.
Gründe für die Leistungspflicht einer Reiserücktrittsversicherung (je nach Vertrag):
- Tod
- schwerer Unfall
- unerwartet schwere Erkrankungen
- unerwartete Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- unerwarteter Arbeitsplatzverlust
- Sachschaden durch Einbruch oder Naturgewalten wie Feuer und Überschwemmungen
Info
Naturkatastrophen (zum Beispiel Erdbeben, Überschwemmungen), Kriege oder Streiks von Flughafenpersonal sind grundsätzlich nicht versichert.
Was sollte eine Reiserücktrittsversicherung enthalten?
Eine Reiserücktrittsversicherung sollte stets in schriftlicher Form zustande kommen. Einige Tipps, worauf Sie achten sollten:
- Generell sind die Personen versichert, die im Versicherungsvertrag aufgeführt sind. Sie können Versicherungsverträge für Einzelpersonen, Familien oder sogar Reisegruppen abschließen.
- In den Reisebedingungen sind die Personengruppen aufgeführt, die unter ebenfalls dort angegebenen Umständen als Rücktrittsgrund für die Versicherung gelten könnten. Zum Beispiel kann es eine Erstattung rechtfertigen, wenn Angehörigen, deren Pflegepersonal oder Aufsichtspersonen für Minderjährige etwas zustößt und Sie sich kümmern müssen oder Ihre Reisebegleitung ausfällt. Achten Sie darauf, dass alle Bedingungen, die Ihnen wichtig sind, im Vertrag eingeschlossen sind.
- Klären Sie, wie Sie beim Eintreten des Versicherungsfalls Ihren Anspruch geltend machen müssen.
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