Zusatzstoffe
Zusatzstoffe in Lebensmitteln - Etiketten richtig lesen
Folgende Angaben kennzeichen eine Lebensmittelgrundkennzeichnung:
- Verkehrsbezeichnung: Hier wird definiert, um was für ein Produkt es sich handelt.
- Herstellerangabe: Hier müssen der Name oder die Firma und die Anschrift des Herstellers, Verpackers oder Verkäufers angegeben sein.
- Zutatenverzeichnis: Dies umfasst alle Stoffe, einschließlich der Zusatzstoffe, die bei der Herstellung eines Lebensmittels verwendet wurden und im Enderzeugnis vorhanden sind.
- Mindesthaltbarkeitsdatum: Das Datum, bis zu dem das Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften behält. Es ist kein Verfalldatum. Auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums kann das Lebensmittel durchaus noch in Ordnung sein und verzehrt werden.
Sehr leicht verderbliche Lebensmittel, die nach kurzer Zeit eine unmittelbare Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen könnten, wie z.B. Hackfleisch, muss anstelle des Mindesthaltbarkeitsdatums das Verbrauchsdatumsowie die einzuhaltenden Aufbewahrungsbedingungen angegeben sein. Diese Lebensmittel dürfen nach Ablauf des Verbrauchsdatums nicht mehr verkauft und sollten auch nicht mehr verzehrt werden.
Stichwort Lebensmittelallergie
Die meisten Lebensmittelallergien (etwa 90 %) sind auf zwölf Lebensmittel(-zutaten) zurückzuführen. Diese Produkte müssen nach EU-Richtlinie immer aufs Etikett, auch bei nur kleinsten Mengen - es gibt keine Ausnahmen mehr! Dies gilt nicht nur für den allergenen Rohstoff selbst, sondern auch für alles was daraus hergestellt wurde.
Zu den "Allergenen Zwölf" gehören: glutenhaltiges Getreide (Weizen, Gerste, Roggen, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon), Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch (einschließlich Laktose), Schalenfrüchte (Mandeln, Haselnuss, Walnuss, Kaschunuss, Pecannuss, Paranuss, Pistazie, Macadamianuss, Queenslandnuss), Sellerie, Senf, Sesamsamen, Schwefeldioxid und Sulfite (ab 10 Milligramm pro Kilogramm oder Liter).
Allerdings werden einige dieser Produkte durch industrielle Verarbeitungsprozesse so stark verändert, dass sie ihr allergenes Potential verlieren. Die europäische Lebensmittelbehörde hält es derzeit für unwahrscheinlich, dass diese hoch verarbeiteten Erzeugnisse allergen wirken. Deshalb wird den Herstellern dieser Erzeugnisse ein Aufschub der Kennzeichnungspflicht bis November 2007 gewährt. Bis dahin soll diese Regelung wissenschaftlich untermauert sein. Die EU will dann erneut prüfen.
Die so genannten E-Nummern
Sämtliche Lebensmittelzusatzstoffe werden nach ihrer Zulassung mit einer so genannte E-Nummer versehen. Diese findet sich dann auf der Packung wieder. Wir haben für Sie die wichtigsten Zusatzstoffe und deren Erklärungen zusammengestellt.
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