Rezeptfreie Medikamente werden nicht von den Krankenkassen bezahlt

Die Kosten für rezeptfreie Medikamente werden grundsätzlich nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Sie können also nicht mehr vom Arzt verschrieben werden - ebenso wie Medikamente, die der persönlichen Lebensführung dienen, z. B. potenzsteigernde Mittel, Schlankheits- oder Haarwuchsmittel.

Aber es gibt Ausnahmen: Für Kinder bis 12 Jahre, Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis 18 Jahre und bei schweren Erkrankungen, bei denen das Medikament zum Therapiestandard gehört, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen weiterhin die Kosten für rezeptfreie Arzneimittel.
Autoren und Quellen Aktualisiert: 25.09.2008
  • Autor/in: vitanet.de
  • Quellen: Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
  • ABDA- Bundesvereinigung Deutscher Apothekenverbände
  • Themen- Verlagsbeilage im "journalist", Ausgabe Januar 2004
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