Rezeptfreie Medikamente werden von den gesetzlichen Krankenkassen im Allgemeinen nicht bezahlt
Die Kosten für rezeptfreie Medikamente werden grundsätzlich nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Sie können also von einem Arzt höchstens auf einem grünen Rezept verschrieben und müssen privat bezahlt werden.
Ebenfalls vom Patienten selbst bezahlt werden müssen Medikamente, die der persönlichen Lebensführung dienen – zum Beispiel potenzsteigernde Mittel, Schlankheits- oder Haarwuchsmittel (übrigens unabhängig davon, ob sie verschreibungspflichtig sind oder nicht).
Ausnahmen von der Regel
Aber es gibt Ausnahmen: Für Kinder bis 12 Jahre und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis 18 Jahre übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen weiterhin die Kosten für rezeptfreie Arzneimittel. Dies gilt auch für Patienten mit schweren Erkrankungen, bei denen das Medikament zum Therapiestandard gehört. Beispiele hierfür sind: Jod-Verbindungen bei Schilddrüsenerkrankungen, Acetylsalicylsäure nach Herzinfarkt oder Schlaganfall, Abführmittel bei Opiattherapie oder Tumorleiden. Hierfür muss der Arzt immer ein Rezept ausschreiben. Eine Selbstbeteiligung ist aber auch hier zu zahlen – sie ist abhängig vom Gesamtbetrag.
Einige Krankenkassen haben darüber hinaus seit 2012 besondere Leistungen für ihre Versicherten zugesagt. So übernehmen beispielsweise einige Krankenkassen die Kosten für nicht rezeptpflichtige, aber apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, der Phytotherapie (Pflanzenheilkunde) und der Anthroposophie, wenn Sie bei einem Vertragsarzt in Behandlung sind.
Einige Krankenkassen haben darüber hinaus seit 2012 besondere Leistungen für ihre Versicherten zugesagt. So übernehmen beispielsweise einige Krankenkassen die Kosten für nicht rezeptpflichtige, aber apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, der Phytotherapie (Pflanzenheilkunde) und der Anthroposophie, wenn Sie bei einem Vertragsarzt in Behandlung sind.
Erstattung rezeptfreier Medikamente bei privaten Krankenkassen
Die Erstattung von rezeptfreien Medikamenten durch die privaten Krankenkassen ist nicht einheitlich geregelt, sondern hängt davon ab, wie die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs sind und mit welchem Unternehmen der Vertrag geschlossen wurde. Bei einem Kauf von teuren Medikamenten ist es eventuell ratsam, sich vorher bei der Kasse zu erkundigen, ob die Kosten erstattet werden.
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